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Die Lebensmittel sind bei Ihrer Ankunft einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Die Annahme muss verweigert werden sollten sie den Vorschriften nicht entsprechen.

Kommen Lebensmittel am Treffpunkt an ist eine Eingangskontrolle vorzunehmen. Die Annahme ist zu verweigern wenn die Lebensmittel nicht den Anforderungen entsprechen. Dies sind tierische Schädlinge, krankmachende Mikoorganismen oder andere gesundheitliche Bedenken. Sind die Waren verdorben oder mit fremden Stoffen verunreinigt sind sie nicht annehmbar. Auch die Temperatur muss bei der Ankunft geprüft werden sowie auch das Mindesthaltbarkeitsdatum. Geeignete Kühltruhen sind für leichtverderbliche Lebensmittel bereitzustellen. Die Temperaturen sollten auf dem Thermometer leicht abzulesen sein. Backwaren welche nicht durcherhitzte Füllungen oder Auflagen haben bei 7 Grad lagern. Frischfleich ebenfalls. Hackfleisch wie z.B. auch rohe Bratwürste bei 4 Grad. Nebenprodukte von Schlachtungen sind bei 3 Grad zu lagern.